Der Betreuungsvertrag
Vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schließen die Sorgeberechtigten mit der Einrichtung einen Betreuungsvertrag, der mit der deren und der Unterschrift von Leitung und Träger Gültigkeit erlangt. Das Muster des Vertrages erhalten Sie bei uns. Der Vertrag regelt Rechte und Pflichten beider Seiten und enthält alle wichtigen, gesetzlich erforderlichen Informationen für eine ordnungsgemäße Betreuung des Kindes.
Der Vertrag wird befristet entweder für das Kindergartenjahr oder bis zur Einschulung geschlossen. Er kann von beiden Seiten fristgerecht oder aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden; dazu gehören auf Seiten der Sorgeberechtigten etwa der Wegzug oder auf Seiten des Trägers das mehrfache Ausbleiben von Elternbeiträgen.